Version: 06. Dezember 2021
Liebe Schwimmer/innen
Liebe Eltern
Für den Schwimmclub Regensdorf ist es ein grosses Anliegen und oberste Priorität die Gesundheit der Schwimmer/-innen, Trainer/-innen und anderen Teilnehmenden zu schützen. Dieses Dokument stützt sich auf die neuesten Empfehlungen des Bundesrats und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von Swiss Aquatics/ Swiss Olympic. Durch die in diesem Dokument beschriebenen Massnahmen soll das Risiko einer Covid-19-Ansteckung reduziert werden.
Für alle Schwimmerinnen und Schwimmer gilt:
- die Einteilungen der Gruppen- und Trainingszeiten sind verbindlich
- In den Innenräumen gilt für alle Personen ab 12 Jahre (Schwimmer/-innen, Trainer/-innen, Eltern und Dritte) eine generelle Maskenpflicht, unabhängig, ob ein Abstand von 1.5m eingehalten werden kann oder nicht. Wenn Trainer/-innen in Innenräumen tätig sind und selbst nicht aktiv im Wasser am Training teilnehmen, gilt auch die Maskenpflicht. Ersatzmasken stehen zur Verfügung.
- Während der sportlichen Aktivität im Wasser muss, naturgemäss auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, bei Landtrainings besteht die Option darauf. Auf jeden Fall müssen jedoch die Kontaktdaten von allen Teilnehmenden (unabhängig von ihrem Alter) erhoben werden. Alle Trainer führen daher eine elektronische Anwesenheitskontrolle. Abmeldungen sind zwingend dem Trainer zu melden. Die betroffenen Personen müssen über die Erhebung und über deren Verwendungszweck informiert werden. Die Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin unverzüglich in elektronischer Form weitergeleitet werden.
- Für alle Trainings gilt Zertifikatspflicht (für alle Personen ab 16 Jahren). Das betrifft alle Personen – Teilnehmende, Eltern, bzw. Zuschauende. Die Zertifikatskontrolle hat am Hallenbadeingang zu erfolgen, so dass der Zutritt zum Gebäude nur mit Maske und Zertifikat erfolgt. Die Trainer organisieren die Kontrollen und stehen entsprechend in der Verantwortung.
- die Einteilungen der Umkleidekabinen sind verbindlich. Die Schwimmer verteilen sich in die vier Ecken bzw. Ende der Bänke, um möglichst die Abstandsregeln einzuhalten
- Das Landtraining soll mit min. 1.5m Abstand stattfinden. Es kann das ganze Hallenbad genutzt werden.
- vor und nach dem Training bitte Händewaschen / Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung
- bei Symptomen bitte dies unverzüglich der/m zuständigen Trainer/in melden, diese/r meldet es den entsprechenden Technischen Leitern / Kranke Schwimmer bleiben zu Hause
- die Toiletten sind geöffnet und dürfen einzeln benutzt werden
- wir sensibilisieren die Hygiene- und Abstandsvorschriften des BAG
Die Hallenbäder sind für die ordentliche Reinigung verantwortlich.
Zusätzliche Vorgaben für den Wettkampfbetrieb
Wettkämpfe für Jahrgang 2001 und jünger sind möglich, es müssen die örtlichen Schutzkonzepte eingehalten werden, inklusive Zertifikatspflicht für Teilnehmer, Betreuer und Zuschauer.
Die Zertifikatskontrolle erfolgt am Hallenbadeingang durch eine entsprechende, zugewiesene Person. Die Organisierenden bzw. Leitenden stehen betreffend Kontrolle in der Verantwortung.
Verantwortliche Personen für die Einhaltung des Schutzkonzeptes
Alle Schwimmer/-innen und Trainer/-innen unterstützen aktiv das Schutzkonzept. Bei Rückfragen oder Unsicherheit wenden sie sich an die Beauftragten:
Robin Fritschi (Tel. 076 535 67 28 oder technik@scraegi.ch) für die Gruppen 1 bis 4, sowie Fitness-Gruppe
Martin Kusch (Tel. 079 558 45 83 oder vize@scraegi.ch) fürs Kinderschwimmen
Die Aufgaben der Beauftragten sind:
- Haben die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts.
- Informieren die betroffenen Personen (Trainer, Schwimmer, Eltern, …) über die getroffenen Massnahmen und definierten Abläufe.
- Sind die Ansprechperson gegen innen und aussen.
- Stellen sicher, dass in den Eingangsbereichen das Schutzkonzept aufgehängt wird.
Liebe Grüsse
Der Vorstand des Schwimmclubs Regensdorf
Hier die pdf-Version:
SCR_Schutzkonzept_2021-12-06