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Allgemein

Aktualisiertes Schutzkonzept Schwimmclub Regensdorf

Version: 20. April 2021

Liebe Schwimmer/innen
Liebe Eltern

Für den Schwimmclub Regensdorf hat die Gesundheit der Schwimmer/-innen, Trainer/-innen und anderen Teilnehmenden oberste Priorität. Dieses Dokument stützt sich auf die neuesten Empfehlungen des Bundesrats und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von Swiss Aquatics/ Swiss Olympic. Durch die in diesem Dokument beschriebenen Massnahmen soll das Risiko einer Covid-19-Ansteckung reduziert werden.

Für alle Schwimmerinnen und Schwimmer gilt:

  • die Einteilungen der Gruppen- und Trainingszeiten sind verbindlich
  • Zur Unterstützung des Contact Tracings: Alle Trainer führen eine schriftliche Anwesenheitskontrolle, Abmeldungen sind zwingend dem Trainer zu melden!
  • Die maximale Gruppengrösse inkl. Trainer/-in darf 15 Personen über 16 Jahre nicht überschreiten. Die maximale Anzahl an Personen über 16 Jahre, die sich im Wasser ohne Maske aufhalten darf, richtet sich jeweils an den gültigen Schutzkonzepten der jeweiligen Schwimmbäder.
  • die Einteilungen der Umkleidekabinen sind verbindlich. Die Schwimmer verteilen sich in die vier Ecken bzw. Ende der Bänke, um möglichst die Abstandsregeln einzuhalten / die Gruppe 1 wird bis auf Widerruf einen Schlüssel beim Trainer oder Bademeister beziehen und sich in den Umkleidekabinen umziehen.
  • Das Landtraining soll mit min. 1.5m Abstand stattfinden. Es kann das ganze Hallenbad genutzt werden. Im eigentlichen Trainingsbetreib ist der Körperkontakt gemäss BAG aber zulässig.
  • vor und nach dem Training bitte Händewaschen / Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung
  • die Athleten sollten bevorzugt ihr Badekleid, ihre Badehose bereits beim Eintreffen ins Bad tragen – für das Umziehen nach dem Training gibt es 10 Minuten Zeit
  • Innerhalb des Bades haben Begleitpersonen und Aussenstehende keinen Zutritt.
  • Ausserhalb des Bades bzw. ausserhalb der Umkleidekabinen gilt für alle Personen ab 12 Jahre (Schwimmer/-innen, Trainer/-innen, Eltern und Dritte) auf dem Areal der Schulen eine generelle Maskenpflicht, unabhängig, ob ein Abstand von 1.5m eingehalten werden kann oder nicht. Wenn Trainer/-innen in Innenräumen tätig sind und selbst nicht aktiv im Wasser am Training teilnehmen, gilt auch Maskenpflicht. Ersatzmasken stehen zur Verfügung.
  • bei Symptomen bitte dies unverzüglich der/m zuständigen Trainer/in melden, diese/r meldet es den entsprechenden Technischen Leitern / Kranke Schwimmer bleiben zu Hause
  • die Toiletten sind geöffnet und dürfen einzeln benutzt werden
  • wir sensibilisieren die Hygiene- und Abstandsvorschriften des BAG

Die Hallenbäder sind für die ordentliche Reinigung verantwortlich.

Zusätzliche Vorgaben für den Wettkampfbetrieb

Wettkämpfe für Jahrgang 2001 und jünger sind möglich, es besteht nur ein Zuschauerverbot, diese sind in der Vorbereitung und werden abhängig von der derzeitigen COVID Situation und anderen Rahmenbedingungen durchgeführt.

Verantwortliche Personen für die Einhaltung des Schutzkonzeptes

Alle Schwimmer/-innen und Trainer/-innen unterstützen aktiv das Schutzkonzept. Bei Rückfragen oder Unsicherheit wenden sie sich an die Beauftragten:
Robin Fritschi (Tel. 076 535 67 28 oder techink@scraegi.ch) für die Gruppen 1 bis 4, sowie Fitness-Gruppe
Martin Kusch (Tel. 079 558 45 83 oder vize@scraegi.ch) fürs Kinderschwimmen

Die Aufgaben der Beauftragten sind:

  • Haben die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts.
  • Informieren die betroffenen Personen (Trainer, Schwimmer, Eltern, …) über die getroffenen Massnahmen und definierten Abläufe.
  • Sind die Ansprechperson gegen innen und aussen.
  • Stellen sicher, dass in den Eingangsbereichen das Schutzkonzept aufgehängt wird.

Liebe Grüsse
Der Vorstand des Schwimmclubs Regensdorf

Hier die pdf-Version:
SCR_Schutzkonzept_2021-04-20