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Allgemein

Informationen Corona-Virus

Die in den letzten Tagen und Wochen getroffenen Massnahmen gegen das Corona-Virus haben grosse Auswirkungen auf das Vereinsleben sowie auf Wettkämpfe und Veranstaltungen im Schwimmsport.

Verbot Schwimmbetrieb
Der Trainingsbetrieb in allen Schwimmvereinen ist bis mindestens 15. Mai 2020 verboten. Der Vorstand entscheidet am 17. Mai über das weitere Vorgehen. Ein Elternmail folgt im Anschluss.

Der Bund hat an seiner Medienkonferenz (16. April 2020) über das weitere Vorgehen im Kampf gegen den Corona-Virus sowie über einzelne Lockerungen der Massnahmen informiert.

Von der ersten Phase von Lockerungen ab dem 27. April 2020 ist der Sport nicht betroffen. Das heisst, dass jeglicher Trainingsbetrieb und alle Wettkämpfe im Schwimmsport weiterhin verboten sind.

Der Bundesrat hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bis Mitte Mai ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im gesamten Bereich des Sports zu erarbeiten. Der Schweizerische Turnverband ist im Austausch mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic, um die Interessen und die Sicht des Schweizer Turnsports einzubringen.

Folgende Mitteilung hat das BASPO kommuniziert (17.4.2020):

«Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Mitte Mai eine Strategie für die Lockerung der Massnahmen für den Bereich Sport zu entwickeln und vorzulegen.

Am Donnerstag, 16. April 2020, hat der Bundesrat aufgezeigt, wie er schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus lockern will. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, soll die Lockerung in vorerst drei Etappen vonstattengehen: Am 27. April, am 11. Mai sowie am 8. Juni sind jeweils weitere Lockerungen geplant. Der Bundesrat hat im Rahmen der Beschlüsse vom 16. April das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS beauftragt, ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im gesamten Bereich des Sports zu erarbeiten. Das Konzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen Sport-Trainings, -Wettkämpfe oder Freizeitsport wieder stattfinden können. Zu den übergeordneten Massnahmen gehören etwa social distancing und das Verbot von Ansammlungen mit mehr als 5 Personen.

Das Bundesamt für Sport BASPO erarbeitet dieses Konzept in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG, den Kantonen, dem Dachverband des Schweizer Sports, Swiss Olympic, sowie Vertretern weiterer Sportverbände und Ligen. Das Konzept soll am 13. Mai 2020 dem Bundesrat unterbreitet werden. Allfällige frühere Lockerungen durch das Bundesamt für Gesundheit, die auch den Sport betreffen könnten, bleiben vorbehalten.»